e5 Grundsatzbeschlüsse

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Griffen hat in der Sitzung vom 30.06.2015 folgende Grundsatzbeschlüsse festgelegt:

 e5- Grundsatzbeschluss des Gemeinderates

Das e5 –Team der Marktgemeinde Griffen hat in der Sitzung vom 15. Juni 2015 folgende Grundsatzbeschlüsse für die Marktgemeinde Griffen ausgearbeitet und bittet um Genehmigung durch den Gemeinderat:           

Einleitung
Die Marktgemeinde Griffen hat sich mit dem Beitritt zum e5 Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden als energiebewusste Gemeinde deklariert. In diesem Sinne hat der Gemeinderat Vorgehensweisen zu beschließen, welche die Umsetzung der in der Energieleitlinie festgeschriebenen und beschlossenen Ziele (niedergeschrieben in der Überarbeitung vom ÖEK 2013) gewährleisten und unterstützen sollen.         

Der Gemeinderat beschließt daher in der Sitzung folgende Punkte:      

   

Innovative und nachhaltige kommunale und ländliche Entwicklung 

Bei der Ausschreibung von städtebaulichen bzw. architektonischen Wettbewerben oder beim Verkauf bzw. der langfristigen Vermietung von kommunalen Flächen sollen energie- und klimaschutzrelevante Gesichtspunkte und der Einsatz von erneuerbaren Energien als wichtige Kriterien, berücksichtigt werden. Besonderes Augenmerk soll gerichtet werden auf:

  • Niedrigenergie- (<35kWh/m²/a) oder Passivhausstandard
  • Erneuerbare Energieversorgung (Sonnenkollektoren, Biomasse, PV, etc…)
  • Fern- und Nahwärmeanschluss
  • Schaffung von überdachten und beleuchteten Fahrradabstellplätzen (bei Wettbewerben oder Ausschreibungen
  • Einsatz regionaler Produkte und ökologischen Materialien
  • Forcierung von Lehrmittel für energie- und umweltrelevante Themen an Kindergärten und Schulen 

Standards für den Bau und Betrieb von öffentlichen Gebäuden

Die Marktgemeinde Griffen beschließt folgende Standards für gemeindeeigene Gebäude (Neubau und Sanierung):

  • bei Sanierungen ist nach Maßgabe der wirtschaftlichen Machbarkeit ein maximaler Heizenergieverbrauches von 30 kWh pro m² und Jahr anzustreben
  • Bei der Auswahl der ArchitektInnen und PlanerInnen ist auf die Erfahrung mit umweltfreundlichem Bauen Rücksicht zu nehmen
  • effiziente Beleuchtung sowohl nach Verbrauch als auch durch getrennte bzw. automatische Schaltungen
  • effiziente Nutzung von Strom
  • Einsatz von erneuerbaren Energien (ÖKO-Strom, Fernwärme, Biomasse, Photovoltaik, thermische Solaranlage)
  • Verwendung von emissionsarmen Materialien (geringer VOC-Gehalt) – siehe Stellungnehme Ing. Breitnegger unten
  • Verwendung von Materialien, die keine Gefahrenstoffe, Biozide oder Schwermetalle enthalten (insbesondere im Innenausbau) - – siehe Stellungnehme Ing. Breitnegger unten
  • Vermeidung von Bodenbelägen aus PVC
  • Minimierung der Baufläche auf das unbedingt notwendige Ausmaß
  • Minimierung der Bodenversiegelung bei der Außengestaltung
  • Rechtzeitige Schulung der Gebäudeverwalter in Bezug auf die Energieverwaltung und das Energie Monitoring (Hauswarteschulungen)
  • Vermeidung von Klimatisierungen durch eine entsprechende Beschattung, oder Betrieb mit selbsterzeugter alternativer Energie.
  • vom e5 Team sind entsprechende Standards zu erarbeiten und laufend auf den neuesten Stand zu bringen.

  

Sanierungskonzept

Überprüfung der gemeindeeigenen Gebäude mit Erstellung der Lebenszykluskosten durch Durchführung von Energie Checks.

 

Mobilität der Gemeinde

Um bei den MitarbeiterInnen der Gemeinde ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten zu fördern und den Fahrzeugeinsatz der Gemeinde in Bezug auf die Nachschaffung und den Treibstoffverbrauch zu optimieren werden nachstehende Punkte beschlossen:

  •  Der Außendienst der MiterabeiterInnen im unmittelbaren Bereich der Gemeinde ist möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewerkstelligen.
  • Dienstreisen sind, nach Möglichkeit, mit Dienstfahrzeuge oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch durchzuführen.
  • Bei Teilnahme von mehreren Personen an einem Termin außerhalb des Gemeindeamtes sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Ebenso sind Fahrgemeinschaften bei gemeindeübergreifenden Veranstaltungen mit den Nachbargemeinden anzustreben.
  • für gemeindeeigene Fahrzeuge wird eine Treibstoffbuchhaltung geführt
  • bei Neuanschaffung von Fahrzeugen wird auf effiziente Fahrzeuge und innovative Antriebssysteme, soweit wirtschaftlich vertretbar, Rücksicht genommen

  

Weiterbildung

Die Gemeinde bietet energierelevante, zielgruppenspezifische Weiterbildung für alle MitarbeiterInnen sowie e5 Teammitglieder an und motiviert zur Teilnahme. Es werden Aktivitäten für die Bewusstseinsbildung zu Energieeffizienz- und Klimaschutzthemen angeboten.

  • jährlich am Beginn des Jahres wird der Weiterbildungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Raumordnung und örtliche Entwicklung, Facility Management, kommunale Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation und Kommunikation, erhoben und die Mitarbeiter/Innen angehalten entsprechend dem Bedarf die Weiterbildungsangebote zu nutzen.
  • Energierelevante Einrichtungen sind in Bezug auf eine effiziente Nutzung regelmäßig im Rahmen einer internen Schulung den MitarbeiterInnen darzustellen
  • die Teilnahme der MitarbeiterInnen an e5-Exkursionen, e5 Veranstaltungen, Veranstaltungen der Klimaschutzbündnisses und der Zukunftsgespräche wird von der Marktgemeinde Griffen begrüßt. Die dafür notwendige Dienstzeit wird zur Verfügung gestellt.

 

Nachhaltige Beschaffung

Die Marktgemeinde Griffen

  • stellt auf regionale und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen um,
  • setzt auf effizienten Warenverbrauch (Weiterverwendung),
  • erhöht den Nutzungseinsatzes von technischen Produkten (Handy, Smartphone, EDV-Geräte usw.),
  • stellt auf digitale Verwaltung um, um den Papiereinsatz zu reduzieren,
  • bevorzugt regionale Produkte, auch wenn diese kein vom Lebensministerium empfohlenes Gütesiegel aufweisen, wenn bekannt ist, dass die Herstellung allen Umweltkriterien entspricht und
  • treibt Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit für nachhaltige und regionale Beschaffung

Budget für energiepolitische Gemeindearbeit

Neben dem im Budget fix verankerten Beitrag zum e5 Programm ist die energiepolitische Gemeindearbeit ein integrierter Bestandteil aller Teilabschnitte. Folgende Voranschlagspositionen sind auch für energiepolitische Gemeindearbeit zu verwenden:

  •  Zurverfügungstellung der Personal- und Materialressourcen im Zentralamt
  • Gemeindenachrichten – regelmäßige Artikel über energierelevante Themen
  • Personalaus- und Personalfortbildung auch für energie- und umweltrelevante Themen

 In der Sitzung des Gemeindevorstandes wurde die einhellige Meinung vertreten, dass die Intentionen des Grundsatzbeschlusses der e5-Gruppe sinnvoll und notwendig sind. Bgm. Müller führt aus, dass der Bautechniker der VG Völkermarkt mitgeteilt hat, dass die Punkte

  •  Verwendung von emissionsarmen Materialien (geringer VOC-Gehalt) und
  • Verwendung von Materialien, die keine Gefahrenstoffe, Biozide oder Schwermetalle enthalten (insbesondere im Innenausbau)

in Wahrheit für den bautechnischen Dienst der VG Völkermarkt nicht prüfbar sind und eine externe Prüfung sehr teuer werden kann.

Der Gemeindevorstand hat daher einstimmig beschlossen, diese Punkte aus dem Grundsatzbeschluss zu streichen. Dieser Meinung schließen sich die Mitglieder des Gemeinderates an, die restlichen Punkte sollen in der Grundsatzerklärung enthalten bleiben.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zu genehmigen, lässt darüber abstimmen und stellt die einstimmige Annahme fest.