
Seitens der Marktgemeinde Griffen wird hiermit mitgeteilt, dass ab Freitag, 21. März 2025 mit Ausnahme nachstehender Verbindungsstraßen das Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 9,5 Gesamtgewicht infolge Tauwetter aufgehoben wird:
- St. Leonharder Straße, ab Abzweigung Oberer Lichtenwalderweg
- Wölfnitzstraße, ab Abzweigung Untere Wriesen.
Demzufolge sind ab 21. März 2025 fast alle Verbindungsstraßen der Marktgemeinde Griffen wieder für den gesamten Verkehr uneingeschränkt nützbar.