Vogelgrippe: Stallhaltepflicht auch in 64 Kärntner Gemeinden

Vogelgrippe

Vogelgrippe: Stallhaltepflicht auch in 64 Kärntner Gemeinden

26.11.2021

Nach Vogelgrippe-Fall in Niederösterreich erlässt Gesundheitsministerium verschärfte Maßnahmen für Geflügelbetriebe

Klagenfurt (LPD). Aufgrund eines bestätigten Vogelgrippefalls in einem Kleinbetrieb in Niederösterreich, hat das Gesundheitsministerium eine Stallhaltepflicht sowie verschärfte Präventionsmaßnahmen verordnet, von denen auch 64 Kärntner Gemeinden inklusive der Statutarstädte Klagenfurt und Villach betroffen sind. In diesen Risikogebieten gilt ab sofort eine Stallhaltepflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel, wie das Land Kärnten heute bekannt gibt.

Auch kleinere Geflügelbetriebe in diesen Gebieten haben jedoch präventive Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere müssen die Nutztiere durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Bei einem Auslauf für Nutzgeflügel muss sichergestellt sein, dass gegenüber Oberflächengewässern eine ausbruchssichere Abzäunung vorhanden ist.

Laut AGES sind die bis dato in Österreich festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen:
1. Klagenfurt (Stadt)
2. Villach (Stadt)

Im Bezirk Hermagor die Gemeinden:
1. Hermagor-Pressegger See
2. St. Stefan im Gailtal

Im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden:
1. Ebenthal in Kärnten
2. Feistritz im Rosental
3. Ferlach
4. Grafenstein
5. Keutschach am See
6. Köttmannsdorf
7. Krumpendorf am Wörthersee
8. Ludmannsdorf
9. Maria Rain
10. Maria Saal
11. Maria Wörth
12. Moosburg
13. Pörtschach am Wörthersee
14. St. Margareten im Rosental
15. Schiefling am Wörthersee
16. Techelsberg am Wörther See

Im Bezirk Sankt Veit an der Glan:
1. Eberstein
2. Liebenfels
3. St. Veit an der Glan
4. Weitensfeld im Gurktal
5. Frauenstein

Im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden:
1. Baldramsdorf
2. Lendorf
3. Spittal an der Drau

Im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
1. Arnoldstein
2. Feistritz an der Gail
3. Ferndorf
4. Finkenstein am Faaker See
5. Fresach
6. Hohenthurn
7. Nötsch im Gailtal
8. Paternion
9. Rosegg
10. St. Jakob im Rosental
11. Stockenboi
12. Treffen am Ossiacher See
13. Velden am Wörther See
14. Weißenstein
15. Wernberg

Im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden:
1. Bleiburg
2. Diex
3. Eberndorf
4. Gallizien
5. Griffen
6. Neuhaus
7. Ruden
8. St. Kanzian am Klopeiner See
9. Völkermarkt

Im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden:
1. Frantschach-St. Gertraud
2. Lavamünd
3. St. Andrä
4. St. Georgen im Lavanttal
5. St. Paul im Lavanttal
6. Wolfsberg

Im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden:
1. Feldkirchen in Kärnten
2. Glanegg
3. Ossiach
4. St. Urban
5. Steindorf am Ossiacher See
6. Steuerberg


Rückfragenhinweis: Büro LR Gruber
Redaktion: Wedenigg/ Stirn

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