Verordnung von Wassersparmaßnahmen im Versorgungsbereich Pustritz

VERPFLICHTENDE EINSCHRÄNKUNG DES WASSERVERBRAUCHS

Aufgrund der Sommerhitze / Trockenheit trotz Notwasserversorgung!!


Um weiterhin eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten, sind Einschränkungen bzw. Wassersparmaßnahmen im Gebiet der Wasserversorgungsanlage PUSTRITZ ab sofort dringend notwendig und es wurde dahingehend eine Verordnung erlassen, die Sie nachstehend herunterladen können.

 Verboten ist bis auf Weiteres:

•    das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art

•    das Bewässern von Rasenflächen, Grünanlagen, Hecken und Bäumen

•    das Waschen von Kraftfahrzeugen und der Betrieb von Waschanlagen

•    das Verdünnen von Gülle/Jauche mit Trinkwasser


Die FF Griffen wurde wieder mit der Lieferung von Trinkwasser für Pustritz beauftragt. 

Diese liefert das vor der UV - Anlage in die Leitung, daher ist bis auf weiteres ein Abkochen des Wasser nicht erforderlich!

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen gem. § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG reicht bis zu € 2.180,00.

Um eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten, ersuchen wir Sie dringend, o.a. Punkte einzuhalten. Der generelle Aufruf zum Wassersparen ergeht auch weiterhin im Namen aller Wasserversorger unserer Marktgemeinde.

Wir bitten um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.

Verordnung - Wassersparen WVA Pustritz (368 KB) - .PDF