Verordnung von WASSERSPARMAßNAHMEN im Versorgungsbereich Griffen

Wasser

Die Wassersparverordnung ist nach wie vor aufrecht, das Wasser ist aber bedenkenlos ohne Abkochen GENIEßBAR!!

VERPFLICHTENDE EINSCHRÄNKUNG DES WASSERVERBRAUCHS

Aufgrund der Sommerhitze / Trockenheit


Um weiterhin eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten, sind Einschränkungen bzw. Wassersparmaßnahmen im Gebiet der Wasserversorgungsanlage Griffen ab sofort dringend notwendig und es wurde dahingehend eine Verordnung erlassen, die Sie nachstehend herunterladen können.

 Verboten ist bis auf Weiteres:

•    das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art

•    das Bewässern von Rasenflächen, Grünanlagen, Hecken und Bäumen

•    das Waschen von Kraftfahrzeugen und der Betrieb von Waschanlagen

Da nicht auszuschließen ist, dass wir in den nächsten Stunden oder Tagen Wasserlieferungen in die Versorgungsanlage durch die Feuerwehr vornehmen müssen, ist danach das Wasser nur mehr als Brauchwasser qualifiziert und ist vor dem Gebrauch für mindestens 3 Minuten abzukochen.  Wir informieren die Wasserbezieher auf unserer Homepage und unserer Facebookseite, wenn es zur Einleitung von "Brauchwasser" kommen sollte. Bis dahin ist ein Abkochen des Wasser nicht erforderlich!

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen gem. § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG reicht bis zu € 2.180,00.

Um eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten, ersuchen wir Sie dringend, o.a. Punkte einzuhalten. Der generelle Aufruf zum Wassersparen ergeht auch weiterhin im Namen aller Wasserversorger unserer Marktgemeinde.

Wir bitten um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.


Verordnung (602 KB) - .PDF