UNWETTERSCHÄDEN: finanzielle Hilfe für Betroffene - INFORMATIONEN

Unwetterschadenserhebung

Liebe Griffnerinnen und Griffner

Das verheerende Unwetter der letzten Woche hat immensen Schaden angerichtet! Sowohl an der Infrastruktur unserer Gemeinde als auch in zahlreichen privaten Haushalten, in und an landwirtschaftlichen Betrieben und bei Firmen! Jeder einzelne Schaden ist für die Betroffenen ein finanzielle aber auch eine psychische Belastung! Die Schätzungen des Schadensausmaßes für den gesamten Bereich Unterkärnten liegen jetzt schon bei einigen hundert Millionen Euro!

Das Land Kärnten, der Bund, Institutionen aber auch zahlreiche Hilfsorganisationen und Spendenaktionen von Medien können und wollen den Betroffenen in den Kärntner Katastrophengebieten helfen.

Es gibt unterschiedliche Hilfen für verschiedene Personengruppen, die zum Teil auch parallel beantragt werden können!

Neben den privaten Versicherungen (diese stehen in der Schadensregulierung IMMER an erster Stelle!) gibt es den Katastrophenhilfsfonds des Kärntner Nothilfswerkes. Diese Hilfen können von allen natürlichen und juristischen Personen in Anspruch genommen werden, sind vom Schadensausmaß und von den Einkommensverhältnissen der Betroffenen abhängig. Anträge auf Katastrophenhilfe können im Bauamt der Marktgemeinde Griffen innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensereignis gestellt werden!


SOFORTHILFE des Landes Kärnten:

Das Land Kärnten stellt für Schäden über 5.000 Euro finanzielle Mittel im Wege einer „Soforthilfe“ zur Verfügung! Die Beihilfen sind gestaffelt nach Schadenssumme und können sehr unbürokratisch im Bürgerservice der Marktgemeinde Griffen beantragt werden.

Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger können bei Schäden unter 5.000 Euro jedenfalls Hilfe aus dem Kärntner Nothilfswerk erhalten.

Die Caritas Kärnten hat uns Anträge für SOFORTHILFEN aus der Aktion „Österreich hilft Österreich“ zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist bei Schäden ab einer Höhe von € 5.000,00 möglich. Anträge können Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Griffen vornehmen.


Für Unternehmerinnen und Unternehmer stellt die Wirtschaftskammer eine Soforthilfe zur Verfügung. Diese kann bei der Bezirksstelle der Wirtschaftskammer ab sofort beantragt werden.


Die SVA der Bauern stellt ebenfalls Soforthilfen für Schäden an Maschinen und Betriebsgebäuden (ab einer Schadenshöhe von € 400,00) zur Verfügung. Anträge dafür erhalten Sie ebenfalls im Bauamt des Gemeindeamtes.


FÜR ALLE ANTRÄGE und SCHADENSMELDUNGEN GILT: Die auszahlenden Stellen benötigen UNBEDINGT Fotos der Schäden sowie, falls bereits vorhanden, Kostenschätzungen! Bitte dokumentieren Sie alle Schäden an Ihrem Eigentum und erstellen Sie eine Liste Ihrer Eigenleistungen!


Weitere Infos über weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Landes Kärnten unter Hilfe (anklicken).

Als Bürgermeister der Marktgemeinde Griffen werde ich, gemeinsam mit der gesamten Gemeindevertretung, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den vielen Freiwilligen der Feuerwehr, dem Land und dem Bund ALLES daran setzen, die Schäden und Folgen des Unwetters schnellstmöglich zu beseitigen, die Betroffenen wo immer möglich zu unterstützen und den finanziellen Schaden der einzelnen Betroffenen durch das Ansprechen aller möglichen Unterstützungsmöglichkeiten so gering wie möglich zu halten!

Bis alle Schäden und Spuren der Verwüstung beseitigt und aufgearbeitet sind, wird es vielfach noch sehr viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Wir arbeiten gemeinsam mit den Expertinnen und Experten bereits an den Widerherstellungsmaßnahmen. Wir sind aber optimistisch, dass es uns gemeinsam gelingen wird!


Bgm. Josef Müller