Soziale Mindestsicherung

Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz, das mit 01. Juli 2007 in Kraft getreten ist, stellt eine den geänderten Verhältnissen angepasste Weiterentwicklung des bisherigen Sozialhilferechts dar. Die Mindestsicherung ist grundsätzlich eine "nachrangige" Hilfe, d.h. bevor sie gewährt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein.
Im Unterschied zur bisherigen Sozialhilfe besteht nunmehr nicht mehr alleine die Möglichkeit der Antragseinbringung bei den Gemeinden sondern auch bei den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. bei der Landesregierung.
Folgende Leistungen beinhaltet das Kärntner Mindestsicherungsgesetz:

  • Erhöhte, familienorientierte, finanzielle Unterstützungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes unter weiterer besonderer Bedachtnahme auf die Bedürfnisse älterer Menschen und auf Familien mit beeinträchtigten Kindern;
  • Wohnbedarfsbeihilfe (finanzielle Zuwendung für Unterkunft inkl. Betriebskosten und Strom);
  • Heizkostenzuschuss sozial gestaffelt;
  • Schulstartgeld sozial gestaffelt;
  • Schaffung von Arbeitsprojekten zur Erleichterung der Reintegration von vor allem langzeitarbeitslosen Menschen in die Berufswelt;
  • Versorgung und Unterstützung in Angelegenheiten der Heim- und Anstaltsunterbringung;
  • Hilfestellung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung;
  • verschiedenste Pflegeleistungen (soziale Dienste):
    - Hauskrankenhilfe
    - Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
    - Kurzzeitpflege u.v.m.
  • Unterstützungen in Fragen der Erziehung sowie Hilfe bei der Schul- und Berufsausbildung;
  • Hilfe bei Gewaltbedrohung (vor allem gegen Frauen und Kinder !!!!!);
  • Unterstützung bei Schuldenproblemen;
  • Leistungen für Menschen in besonderen Lebenslagen
    - Dienste zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
    - Beratungsdienst für Familien und ältere Menschen
    - Erholungsangebote für Familien, ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung u.v.m.
  • Hilfe bei Wohnungslosigkeit und anderen außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten
    - vorübergehende Wohnungsmöglichkeiten
    - Beratung zur Erarbeitung neuer Lebensperspektiven
    - nichtrückzahlbare Aushilfen, Darlehen u.v.m
  • umfangreiche Beratung sowie Erstellung eines individuellen Bedarfs- und Hilfeplans.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kärntner Landesregierung mittels unten stehendem Link.

Zuständig


BLASI Manfred
Kontaktdaten von Manfred BLASI
Bürgerservice
Manfred BLASI
Hauptplatz 1
9112 Griffen
Tel: +43 4233 2247-18
Fax: +43 4233 2247-32
manfred.blasi@ktn.gde.at
2, Erdgeschoss

Bürgerservice, Meldeamt, Sozialamt, Kulturamt, Gesundheit, Tourismus, Schule, Sport, Familie


REBERNIG Elisabeth, Mag. (FH)
Kontaktdaten von Mag. (FH) Elisabeth REBERNIG
Bürgerservice
Mag. (FH) Elisabeth REBERNIG
Hauptplatz 1
9112 Griffen
Tel: +43 4233 2247-23
Fax: +43 4233 2247-32
elisabeth.rebernig@ktn.gde.at
1, Erdgeschoss

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