Ölkesselfreies Griffen

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Ölkesselfreies Griffen – Aktion“

 Die Marktgemeinde Griffen hat für den Umstieg von einer Ölheizung oder Gasheizung auf erneuerbare Energie eine Zusatzförderung lukriert.
Zusätzlich zur Landes- und Bundesförderung (bei Althaussanierung) erhalten alle Hausbesitzer für den Austausch der alten Ölheizung/Gasheizung von der Marktgemeinde Griffen 1.500 € je Heizanlage.

Für den nachträglichen Ausbau von Öltanks (nach bereits erfolgter Sanierung) ist eine Förderung je Tankanlage über 500 € möglich. 

Die Fördermaßnahme der Marktgemeinde Griffen ist mit 40.000 € begrenzt. Die Anträge werden nach Einlangen der vollständigen Unterlagen gereiht. 

Nähere Informationen und Anträge sind zu den Öffnungszeiten im Bauamt der Marktgemeinde Griffen bei SB Christian Kostenko erhältlich.  

Nachfolgendes Beispiel erläutert die momentane Attraktivität eines Ölkesseltausches:

Beim Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger beträgt im Zuge der Althaussanierung die Förderung vom Land Kärnten je Heizungsanlage bis zu 6.000 € bzw. max. 35 % der Kosten.

Als Bundesförderung können in diesem Falle bis zu 5.000 € bzw. max. 30 % der Kosten zusätzlich gefördert werden.

 

Rechenbeispiel - Einfamilienhaus:

 Gesamtkosten des Heizungsumstieges von Öl auf z.B. Pellets-Heizung:             17.500 €

Förderung Land Kärnten:                                                                                        - 6.000 €

(nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, nach Fertigstellung) 

Bundesförderung:                                                                                                    - 5.000 €

(nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, nach Fertigstellung) 

Gemeindeförderung:                                                                                                - 1.500 €

(wird nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Förderantrages, nach Fertigstellung, ausbezahlt)  .       

 

Eigenmittel abzüglich der Förderungen:                                                                5.000 €

(Voraussetzungen für eine Förderung vom Land bzw. vom Bund sind immer die jeweiligen Richtlinien der Kärntner Wohnbauförderung bzw. der Kommunalkredit Public Consulting GmbH)

 

 

Nächste Infoveranstaltung mit Energieberater BM Ing. Albin Ramsak:

 Gemeindeamt Griffen, Vereinsraum 2 EG,
am Mittwoch, 10. April 2019, Beginn 19.00 Uhr.

 

 

 

 

  • Veröffentlicht: 29. März 2019