Ölkesselfreies Griffen

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Ölkesselfreies Griffen – Aktion 2018 und 2020“

 Die Marktgemeinde Griffen hat für den Umstieg von einer Ölheizung oder Gasheizung auf erneuerbare Energie eine Zusatzförderung lukriert.
Zusätzlich zur Landes- und Bundesförderung (bei Althaussanierung) erhalten alle Hausbesitzer für den Austausch der alten Ölheizung/Gasheizung von der Marktgemeinde Griffen 1.500 € je Heizanlage. 

Für den nachträglichen Ausbau von Öltanks (nach bereits erfolgter Sanierung) ist eine Förderung je Tankanlage über 500 € möglich. 

2018:

Die Fördermaßnahme der Marktgemeinde Griffen ist mit 40.000 € begrenzt. Die Anträge werden nach Einlangen der vollständigen Unterlagen gereiht. 

Nähere Informationen und Anträge sind zu den Öffnungszeiten im Bauamt der Marktgemeinde Griffen bei SB Christian Kostenko erhältlich.  

Nachfolgendes Beispiel erläutert die momentane Attraktivität eines Ölkesseltausches: 

Beim Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger beträgt im Zuge der Althaussanierung die Förderung vom Land Kärnten je Heizungsanlage bis zu 6.000 € bzw. max. 35 % der Kosten.

Als Bundesförderung können in diesem Falle bis zu 5.000 € bzw. max. 30 % der Kosten zusätzlich gefördert werden.

(Voraussetzungen für eine Förderung vom Land bzw. vom Bund sind immer die jeweiligen Richtlinien der Kärntner Wohnbauförderung bzw. der Kommunalkredit Public Consulting GmbH)

 Im Jahr 2018 wurden insgesamt 27 Anträge von Gemeindebürgern positiv geprüft und somit konnte die zusätzliche Fördersumme von 1.500 € ausgezahlt werden.

Insgesamt wurden 40.500 € an unsere Gemeindebürger für den Umstieg auf erneuerbare Energie ausgezahlt!

 

2020:

Die Fördermaßnahme der Marktgemeinde Griffen ist mit 28.000 € begrenzt. Die Anträge werden nach Einlangen der vollständigen Unterlagen gereiht. 

Nähere Informationen und Anträge sind zu den Öffnungszeiten im Bauamt der Marktgemeinde Griffen bei SB Christian Kostenko erhältlich.  

Nachfolgendes Beispiel erläutert die momentane Attraktivität eines Ölkesseltausches: 

Beim Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger beträgt im Zuge der Althaussanierung die Förderung vom Land Kärnten je Heizungsanlage bis zu 6.000 € bzw. max. 35 % der Kosten.

Als Bundesförderung können in diesem Falle bis zu 5.000 € bzw. max. 30 % der Kosten zusätzlich gefördert werden.

(Voraussetzungen für eine Förderung vom Land bzw. vom Bund sind immer die jeweiligen Richtlinien der Kärntner Wohnbauförderung bzw. der Kommunalkredit Public Consulting GmbH)

 Im Jahr 2020 wurden insgesamt 19 Anträge von Gemeindebürgern positiv geprüft und somit konnte die zusätzliche Fördersumme von 1.500 € ausgezahlt werden.

Insgesamt wurden 28.500 € an unsere Gemeindebürger für den Umstieg auf erneuerbare Energie ausgezahlt!


 

 

 

 

  • Veröffentlicht: 29. März 2019