Neue COVID19-Bestimmungen ab 14.09.2020

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Amtliche Mitteilung

Für den Kundenbereich des Marktgemeindeamtes der Marktgemeinde Griffen gilt für Kunden und Parteien gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV),  BGBl. II Nr. 197/2020, in der Fassung BGBl. II Nr. 398/2020 vom 12.09.2020 ab

Montag, 14. September 2020

eine allgemeine MASKENPFLICHT

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen der Verordnungen sowie die Empfehlungen der österreichischen Bundesregierung für das Betreten öffentlicher Orte:

Bitte halten Sie mindestens 1 METER ABSTAND zu anderen Personen, mit denen Sie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen!

Bitte DESINFIZIEREN Sie sich beim Betreten des Amtsgebäudes die HÄNDE!

Bitte kommen Sie nur in DRINGENDEN FÄLLEN PERSÖNLICH ins Amt, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für ALLE ANLIEGEN über Internet, Email und Telefon zur Verfügung.

Halten wir weiterhin Abstand und schützen wir uns gegenseitig!  Bleiben Sie gesund!