Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde persönlich ausgehändigt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund nicht am Besitz des/der HundehalterIn befindet).

Zuständig


MALINOWSKI Andreas
Kontaktdaten von Andreas MALINOWSKI
Steuern & Abgaben, Standesamt
Andreas MALINOWSKI
Hauptplatz 1
9112 Griffen
Tel: +43 4233 2247-13
andreas.malinowski@ktn.gde.at
4, 1. Stock

Finanzverwaltung, Steuern und Abgaben, EDV, Standesamt