Erreichbarkeit des Gemeindeamtes, COVID19-Notmaßnahmenverordnung des Bundes

ÖffnungGemeindamt

Sehr geehrte Griffnerinnen und Griffner, liebe Gemeindebürger*innen,
geschätzte Besucherinnen und Besucher des Gemeindeamtes!


Mit 22. November 2021, 00:00 Uhr ist die 5. Covid19-Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung, Bundesgesetzblatt 2021_II_475 vom 21.11.2021 in Kraft getreten. Damit gelten wieder umfangreiche Ausgangsbeschränkungen für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten.

In Vollziehung dieser Verordnung sind wir gezwungen, auch im Bereich des Gemeindeamtes und allen Dienststellen entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So ist das Betreten von und der Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden nur mehr mit FFP2-Masken (oder gleichwertigen Schutzmasken) erlaubt!

Außerdem darf die Wohnstätte nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Zwecken verlassen werden. Dazu zählen unter anderem DRINGENDE, UNAUFSCHIEBBARE Behördenwege.

Die Marktgemeinde Griffen ist bemüht, jedes DRINGENDE Anliegen, dass nicht per Telefon, Email oder über Internet erledigt werden kann, weiterhin im persönlichen Kontakt entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedenfalls wie gewohnt während der Amtsstunden erreichbar, wir bitten Sie aber im Sinne einer gemeinsamen Kraftanstrengung im Kampf gegen die Auswirkungen der Pandemie, alle Anliegen, Anträge und Wünsche so weit als möglich SCHRIFTLICH oder TELEFONISCH einzubringen und persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sollten Sie wegen der Ausgangsbeschränkungen Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Team im Gemeindeamt!

Die Bücherei der Marktgemeinde Griffen muss jedenfalls vorübergehend geschlossen bleiben!

Der Recyclinghof als auch die TKE sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet, es gelten jedoch verschärfte Hygienevorschriften und Maskenpflicht!

Wir hoffen, dass wir auch diesen Lockdown gemeinsam bestmöglich bewältigen und wir diese Pandemie in absehbarer Zeit durch die Impfung dauerhaft überwinden können. Tragen wir bitte alle gemeinsam dazu bei und bleiben wir auch alle gemeinsam gesund!


Ihr Bürgermeister

ÖkR Josef Müller

Notmaßnahmenverordnung (301 KB) - .PDF