Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige (formlos)
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig


SAUERSCHNIG Bernhard
Kontaktdaten von Bernhard SAUERSCHNIG
Bauamt
Bernhard SAUERSCHNIG
Hauptplatz 1
9112 Griffen
Tel: +43 4233 2247-11
Fax: +43 4233 2247-32
bernhard.sauerschnig@ktn.gde.at
14, 1. Stock

Sachbearbeiter für Bauwesen, Baubewilligungen, Bauanzeigen, Bau- und Feuerpolizei Bauhof der Gemeinde Straßenangelegenheiten und Winterdienst Land- und Forstwirtschaft Jagd und Fischerei