Ab 15.09.2021 FFP2-Maskenpflicht

FFP2-Maske

Aufgrund der 8. Novelle der 2. Covid19-Öffnungsverordnung, BGBLA_2021_II_394 vom 13.09.2021, ist das Betreten von Ämtern und Behörden nur mehr mit einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (oder gleichwertiger Standard) gestattet.

Beim Betreten des Gemeindeamtes der Marktgemeinde Griffen ist daher ab 

sofort eine

FFP2-Atemschutzmaske 

zu tragen.

Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, denen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (ärztl. Bestätigung). Für Kinder von 6-14 Jahre reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht gilt auch für geimpfte/getestete Personen!