ACHTUNG: Waldbrandgefahr im Bezirk Völkermarkt

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Wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge hat die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt heute eine Anordnung zur Vorbeugung von Waldbränden nach den Bestimmungen des Forstgesetzes für den gesamten Bezirk Völkermarkt erlassen.

Demnach ist AB SOFORT das Feuerentzünden, das Rauchen sowie unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen im Wald und dessen Gefährdungsgebiet VERBOTEN! 

Diese Maßnahme gilt bis auf Widerruf bzw. Aufhebung der Verordnung!

Übertretungen werden mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,00 oder mit 4 Wochen Freiheitsstrafe bestraft.

Den gesamten Verordnungstext entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Verordnung_Waldbrandgefahr (242 KB) - .PDF