Gebührenbremse des Bundes - Information

Kalkulation

Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigungsanlagen und die Müllentsorgung für das Jahr 2024. 

Die länderweisen Anteile richten sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen ist. 

Der Marktgemeinde Griffen wurden für 3.422 Einwohner je EUR 16,72, somit insgesamt EUR 57.230,-- aus diesen Bundesmitteln ausgezahlt. 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2023 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Zuteilung dieser Mittel in der Wasserversorgung vorzunehmen. Die Beschlussfassung hatte unter Berücksichtigung der Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung der verwaltungsökonomischen Prinzipien zu erfolgen. 

Nachdem die Gebühren in den Bereichen Abwasser, Wasser und Müllabfuhr in den letzten Jahren laufend moderat angehoben wurden, um das Jahreserfordernis für den Betrieb der Anlagen auszugleichen und Rücklagen anzulegen, sind derzeit grundsätzlich alle Gebührenhaushalte positiv. 

Im Bereich Wasserversorgung ist der Finanzbedarf für die Jahre 2024 bis 2026 sehr hoch, da das Leitungsnetz veraltet ist und dringend erneuert werden muss. Durch den Ausbau der Fernwärme ergibt sich zusätzlich der Bedarf bzw. die Möglichkeit, Teile der Wasserversorgungsanlage Griffen mit Ringleitungen ausfallssicherer zu machen. Außerdem kommt es in niederschlagsarmen Jahren wie zuletzt 2022 zu extremer Wasserknappheit und die Marktgemeinde Griffen ist gezwungen, neue Quellen zu erschließen. 

Durch die inzwischen in fast allen Wassergenossenschaften hergestellten Notwasseranschlüsse aus der Gemeindewasserversorgung kommt fast die gesamte Bevölkerung von Griffen in den Genuss einer funktionierenden Wasserversorgung und damit auch in den Genuss der Gebührenbremse.

Aufgrund der 2023 vom Bund beschlossenen Gebührenbremse wurden die Wasserbezugsgebühren für das Budget 2024 trotz Mehraufwand und Teuerung lediglich um 5 Cent je m³ (1.000 Liter) reines Trinkwasser angehoben.