Brauchtumsfeuer "Osterhaufen heizen"

Brauchtumsfeuer "Osterhaufen heizen"

Hinweis zum Abbrennen von Osterfeuern 2026

Im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest 2026 und die damit verbundenen traditionellen Bräuche möchten wir Sie über die geltenden Bestimmungen zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern (Osterhaufen) informieren:

Rechtliche Grundlagen

Laut Bundesluftreinhaltegesetz ist das Verbrennen von Materialien im Freien grundsätzlich verboten. Allerdings lässt die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung bestimmte Brauchtumsfeuer ausdrücklich zu. Dazu zählen:

  • Osterfeuer
  • Sonnwend- und Johannisfeuer
  • 10.-Oktober-Feuer
  • Georgsfeuer
  • Alpenfeuer
  • Feuer zu Ehren von Ciril und Metod

Diese Feuer dürfen ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien wie unbehandeltem Holz, Strauch- und Baumschnitt betrieben werden. Die Verwendung behandelter oder sonstiger ungeeigneter Stoffe ist untersagt.

Meldepflicht

Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem geplanten Termin schriftlich zu melden. Dabei ist auch eine verantwortliche Person namentlich anzuführen.

Bitte beachten Sie:
Nur Meldungen, die bis spätestens Dienstag, 31. März 2026, 12:00 Uhr, einlangen, können berücksichtigt werden. Später eingereichte Meldungen können nicht bewilligt werden. Die Anlage bitte vollständig ausfüllen und per E-Mail an griffen@ktn.gde.at übermitteln oder persönlich im Gemeindeamt abgeben.

Besondere Regelung für bebaute Gebiete

In bebauten Gebieten – das heißt, wenn sich innerhalb eines Radius von 50 Metern zum Feuerstelle Gebäude befinden – ist das Abbrennen grundsätzlich untersagt.

In Ausnahmefällen kann der Bürgermeister eine Bewilligung erteilen, sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterung keine Gefahr einer Brandausbreitung oder Flugbrandentwicklung besteht. Ein entsprechendes Ansuchen ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu stellen.

Wir bitten um Einhaltung dieser Vorgaben und danken für Ihr Verständnis im Sinne der Sicherheit, des Umweltschutzes und des gelebten Brauchtums.

Ihre Marktgemeinde Griffen

 

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