Recyclinghof: Änderung der Betriebsordnung

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Auf Grund ständig steigender Frequenzzahlen bei den Anlieferungen von Müll in den Recyclinghof Griffen kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Packer Bundesstraße B70 und zu Teils gefährlichen Verkehrssituationen durch Abbieger in den Recyclinghof.

Dies nahm der Gemeinderat der Marktgemeinde Griffen auf Empfehlung des Umweltausschusses und des Gemeindevorstandes zum Anlass, die Betriebsordnung des Recyclinghofes dahingehend zu ändern, dass die Zufahrt zu den Müllbehältern nunmehr um das Betriebsgebäude herum erfolgt. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die Mitarbeiter des Recyclinghofes die Müllfaraktionen besser kontrollieren können und es zu weniger Fehlwürfen kommt.
Weiters wurde beschlossen, auf die Einhebung der einzelnen Gebühren der jeweiligen Müllfraktionen zu verzichten, da der Erlös sehr gering, der Verwaltungsaufwand für die Verrechnung jedoch enorm ist. So werden hinkünftig nur mehr Kostenbeiträge für Reifen (mit und ohne Felgen) sowie für Restmüllanlieferungen eingehoben. Zum Ausgleich des Einnahmenentfalls im Recyclinghof wird die allgemeine Müllgebühr der Marktgemeinde Griffen um rund 1,5% ab 01.01.2010 angehoben.