WICHTIGE INFORMATION – ANPASSUNG DER VERORDNUNG WASSERSPARMASSNAHMEN

Ein Kind, das auf einem Steinvorsprung mit einem Glas Wasser sitzt

WICHTIGE INFORMATION – VERORDNUNG WASSERSPARMASSNAHMEN

Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und der anhaltenden Trockenheit sieht sich die Marktgemeinde Griffen gezwungen, eine VERORDNUNG für Wassersparmaßnahmen zu erlassen.

Ab sofort ist bis auf Widerruf untersagt:

  • das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art
  • das Bewässern von Rasenflächen, Grünanlagen, Hecken und Bäumen
  • das Waschen von Kraftfahrzeugen und Verkehrsflächen
  • Verdünnen von Gülle

AUSNAHME: 

  • Von der Gemeinde GENEHMIGTE Schwimmbeckenbefüllungen (Anmeldungen beim Gemeindeamt unbedingt notwendig). 

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die ausreichende Versorgung mit Trinkwasser sowie die Löschwasserversorgung weiterhin sicherzustellen.

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Vorgaben einzuhalten und bewusst mit Wasser umzugehen.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen gem. § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG reicht bis zu € 2.180,00.

Der generelle Aufruf zum Wassersparen ergeht im Namen aller Wasserversorger unserer Marktgemeinde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Verordnung Wassersparmaßnahmen

Marktgemeinde Griffen