Stellenausschreibung Kinderbetreuung (Teilzeit)

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Stellenausschreibung

Kinderbetreuung in Teilzeit

Die Marktgemeinde Griffen möchte berufstätigen Eltern im Schuljahr 2015/2016 wieder die Möglichkeit geben, Schulkinder, die auf einen Schulbus oder auf die Abholung durch die Eltern warten müssen, während der Mittagszeit in einer Kurzzeitbetreuung (Beaufsichtigung von Kindern der VS Griffen) beaufsichtigen zu lassen.

Dafür sucht die Marktgemeinde Griffen eine(n) geeignete(n) Mitarbeiter(in) in geringfügiger Beschäftigung oder Teilzeit.

Eine spezielle Qualifikation ist nicht erforderlich, eine pädagogische Grundausbildung (Freizeitpädagogik, Kinderbetreuung, Kindergartenpädagogik, Lehramtsausbildung) ist jedoch von Vorteil.

Ein einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis) sowie ein Gesundheitszeugnis sind jedoch zwingend.

Das endgültige Beschäftigungsausmaß richtet sich nach den Stundenplänen und Busfahrzeiten und steht somit erst Ende September fest. Die Beschäftigung ist befristet bis 30.06.2016 und endet automatisch durch Zeitablauf. Die Urlaubsregelung richtet sich nach den Ferienzeiten der Schule und kann im gesetzlichen Umfang auch nur in diesen Zeiten konsumiert werden.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemit-arbeiterinnengesetzes. Die Entlohnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und richtet sich nach dem endgültigen Beschäftigungsausmaß und den nachgewiesenen Vordienstzeiten in adäquaten Beschäftigungen.

Die Mindestentlohnung auf Basis Vollzeit (EP-PK2, Stellenwert 27) beträgt € 1.815,00 und wird aliquotiert nach dem Beschäftigungsausmaß ausbezahlt.

Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich (Brief, Fax, Mail) an die Marktgemeinde Griffen, 9112 Griffen 5, griffen@ktn.gde.at, Fax 04233/2247 DW 32 bis spätestens Freitag, 18. September 2015 unter Beifügung eines kurzen Bewerbungsschreibens, eines Lebenslaufes und falls vorhanden von Ausbildungsnachweisen und Dienstzeugnissen.

Der Bürgermeister:

ÖkR Josef Müller