Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt.
Wird vom rechtmäßigen Eigentürmer der Anspruch auf den Fundgegenstand nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht, geht dieser ins Eigentum vom Finder über. Bei Gegenständen mit Wert über EUR 20,-- wird der Finder schriftlich von der Behörde verständigt.