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Durch die Einführung des Zentralen Personenstandsregisters ist zukünftig mit Erleichterungen bei den vorzulegenden Urkunden zu rechnen. Derzeit ist für einen reibungslosen Ablauf der Ermittlung der Ehefähigkeit die Vorlage der folgenden Urkunden / Unterlagen sinnvoll:
Die Gebühren für Eheschließungsen variieren je nach Fall
Zuständig: Standesamt
Bürgerservice, Standesamt, Meldewesen, Freibad, Fremdenverkehr, Kulturangelegenheit, Soziales, Beihilfen, Anträge
Finanzverwaltung, Steuern und Abgaben, EDV, Standesamt
FinanzverwalterinBuchhaltung, Personalverrechnung