9,5 t Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetter

Fahrverbot

Gegenständliche Verordnung wurde am 08.04.2026 zur Gänze aufgehoben.


Aufgrund der vorherrschenden Witterung wird ab 12. Februar 2026 für sämtliche Verbindungsstraßen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Griffen ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 9,5 t Gesamtgewicht infolge Tauwetter verfügt.

Tauwetterbeschränkung_2026 (1,36 MB) - .PDF