Kundmachung Abänderung Teilbebauungsplan "Pototschnig-Altenmarkt"

17.03.2023



eine Nahaufnahme eines Stoffes

Die Marktgemeinde Griffen beabsichtigt gemäß § 48 iVm§§ 50 und 51 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021), LGBI. Nr. 59/2021 idgF, die Abänderung des Teilbebauungsplanes „Pototschnig Altenmarkt" für die Grundstücke 769/1 , 769/3, 769/4, 769/5, 770/1, 770/3, 770/5, 770/6, 770/7, 770/8, 770/9, 770/10, 770/11, 786/14, 786/15, 786/16, alle KG 76307 Griffnerthal.


Der Verordnungsentwurf sowie sämtliche planliche Darstellungen und sonstigen Unterlagen liegen durch acht Wochen — ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung an der Amtstafel im Marktgemeindeamt Griffen — während der Amtsstunden in der Bauverwaltung zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Die Kundmachung ist auch im Internet  unter www.griffen.at (Rubrik: Bürgerservice/Amtstafel) abrufbar.

Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme zum Entwurf der Abänderung zu erstatten.

Die während der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt Griffen gegen den Verordnungsentwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Abänderung des Teilbebauungsplanes in Erwägung zu ziehen.



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